Leistungen der Krankenkasse

Behandlung auf ärztliche Heilmittelverordnung

Das diabetische Fußsyndrom

Die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen.

Einzelfalleintscheidung

Nagelkorrekturen mittels Spangentherapie

Hier möchte ich Ihnen gern Mut machen, diese Therapie bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Nagelkorrekturen mittels Spangentherapie werden nach Einzelfallprüfung bei den Krankenkassen oft bezuschusst.